In den Zulassungsstellen wurde das so genannte eVB-Verfahren eingeführt, um die Bearbeitungs- sowie Wartezeiten zu verkürzen. Die Versicherungsgesellschaften händigen den Versicherten bereits seit Anfang März des Jahres 2008 keine normalen Versicherungsbestätigungen aus Papier aus, sondern erhalten eine elektronische Versicherungsbestätigung. Sämtliche Zulassungsstellen können ungehindert auf die in der Datenbank gespeicherten eVB-Nummern der Kunden zugreifen und diese direkt abrufen. Die Kunden bekommen von ihrer Versicherung die siebenstellige VB-Nummer, welche aus einer Buchstaben- und Zahlenkombination besteht. Wenn der Versicherte nun sein Auto bei der Zulassungsbehörde anmelden möchte, teilt er dem dortigen Angestellten einfach seine persönliche VB-Nummer mit. Direkt im Anschluss überprüft der Mitarbeiter über das Internet, ob der Kunde über einen Versicherungsschutz verfügt. Nur wenn dies der Fall ist, darf das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen werden.
Was muss man noch beachten sollte:
Die VB-Nummer besitzt eine Gültigkeit von 3 Monate und danach kann man sie nicht mehr für die Zulassung eines Fahrzeugs benutzen. Als Versicherungsnachweis dient zusätzlich das entsprechende KFZ-Kennzeichen oder die grüne Versicherungskarte innerhalb Europas. Sollte ein Auto bereits auf Ihren Namen zugelassen sein und sie wollen die Versicherung wechseln, brauchen Sie dafür keine neue VB-Nummer. Dasselbe gilt auch für die Abmeldung eines Fahrzeugs, wo sie keine neue VB-Nummer benötigen.