Sofern Sie einen Unfall verursachen und den Schaden ihrer KFZ-Versicherung melden, werden Sie normalerweise bei der Schadenfreiheitsklasse rückgestuft. Somit erhöhen sich automatisch auch die Prämien, die Sie für ihre Police zahlen müssen. Allerdings können Sie dies eventuell umgehen, da einige Versicherungen den so genannten Rabattretter anbieten. Diesen erhalten Sie als Versicherungsnehmer, wenn Sie mindestens ind er Schadenfreiheitsklasse 25 eingestuft sind. Sowohl in der Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung wird man nach einem Schaden von der SF-Klasse 25 in die SF-Klasse 22 rückgestuft, wobei der Beitragssatz von 30 Prozent weiterhin gilt. Nur für ein Jahr lang steigt der Beitragssatz durch die Rückstufung bei der Vollkasko von 30 auf 35 Prozent an. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass auch die guten und langjährigen Autofahrer durchaus in einen Unfall verwickelt werden können, aber durch ihre lange Fahrpraxis nicht so viel an den Schadenskosten beteiligt werden. Bei dem Versicherungswechsel im neuen Jahr ist es dann möglich, die Rückstufungen aufgrund der Schadensfälle nach den Vorgaben der neuen KFZ-Versicherung abzuwickeln. Sollte die aktuelle KFZ-Versicherung nicht über einen Rabatt-Retter verfügen, können Sie wegen des Wechsels der Versicherung auch den Rabattretter der neuen Kfz-Versicherung nutzen.
Der kostenpflichtige Weg als Alternative
Wenn Sie jedoch die Beitragserhöhung und Hochstufung bei der Schadenfreiheitsklasse umgehen wollen, können Sie auch von dem Rabattschutz Gebrauch machen, den zahlreiche Versicherungsgesellschaften anbieten. Damit sind automatisch bis zu drei Schäden von der Versicherung abgesichert, wobei diese Variante im Gegensatz zum Rabattretter etwas kostet. Man kann den Rabattretter quasi als Belohnung der Versicherung für Ihr unfallfreies Fahren ansehen, während der Rabattschutz größere Kosten sowie Probleme mit der Assekuranz absichert. Dabei werden Sie nach einem entstandenen Schaden nicht direkt bei der SF-Klasse rückgestuft und der Versicherungsvertrag weiterhin als schadenfrei geführt. Allerdings müssen Sie zumindest bei den meisten KFZ-Versicherungen in der SF-Klasse 4 sein, um von dem Rabattschutz zu profitieren.
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